Todesfall, was tun?
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Nachlassauflösung
Entrümpelung
Nützliche Links




                                                    Es weht der Wind ein Blatt vom Baum, von vielen Blättern - eines.
Das einziges Blatt,
man merkt es kaum,
denn eines ist ja keines.

Doch dieses eine Blatt
war Teil von unserm Leben.
Darum wir dies einzige Blatt allein
uns immer wieder fehlen.
 

Hermann Hesse          



H E R Z L I C H E S   B E I L E I D:


Sie haben einen lieben Menschen verloren. Was jetzt bleibt, ist die Erinnerung..


Wir möchten Ihnen an dieser Stelle unsere Anteilnahme aussprechen.


Wir wünschen Ihnen und Ihre Familie für die nächsten Tagen viel Kraft.


Halten Sie den Verstorbenen in Ihrem Herzen lebendig.


             



Sehr geehrte Angehörige,

Wir heissen Sie willkommen auf unserer Webpräsenz.

Hiermit möchten wir Ihnen nützliche Informationen für den Todesfall bieten.

Auf dieser Webseite finden Sie Kurzinformationen und die nützlichen Links.

Hier finden Sie die Kontaktdaten, Webadressen von Behörden, die ihnen in erster Linie behilflich sein können.



Jeder Todesfall auf dem Gebiet der Stadt Zürich muss innert zwei Tagen beim Bestattungsamt gemeldet werden.

 

Für weitere Ortschaften / Gemeinden im Kanton Zürich, lesen Sie bitte hier die Anweisungen der lokalen Behörde für einen Todesfall.



Nach einem Todesfall müssen viele Dinge, Formalitäten und oft eine Wohnungsauflösung organisiert werden.

Nach der Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente  und Meldungen bei der Behörde müssen Bestattung Trauerfeier und Urnenbeisetzung  geplant werden.


Wir, von ATAX, helfen Ihnen gerne weiter,  wenn es um eine Teilräumung, Kellerräumung, teilweise Entrümpelung oder, wenn nötig: um eine Wohnungsauflösung und Hausräumung geht. Auch Folgearbeiten, wie Reinigungs und Hygienemassnahmen, oder Instandstellungsarbeiten gehören zu unserem Spezialgebiet.



Wer hilft mir in meiner Trauer?

Was muss ich alles tun?

Wo muss ich vorsprechen?


Sehr geehrte Angehörige,

vermutlich sind Sie im Moment in einer sehr schwierigen und für Sie belastenden Lebenssituation: Sie trauern um Ihren Angehörigen und müssen gleichzeitig in kurzer Zeit viele weit reichende Entscheidungen treffen.



Schon jetzt möchten wir Ihnen auf diesem Wege unsere herzliche Anteilnahme aussprechen. Darüber hinaus möchten wir Ihnen anbieten Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten während dieser für Sie schwierigen Phase zu unterstützen


Etwas vom Schwersten, was das Leben von uns abverlangen kann, ist der Abschied von einem geliebten Menschen, der uns für immer verlassen hat. Da steht auch unser Herz ungläubig oder fassungslos für einen Augenblick still.

Es ist, als hätten alle Uhren aufgehört zu schlagen, als wäre eine Türe ins Schloss gefallen, endgültig und unwiderruflich.




Nichts ist mehr, wie es einmal war: Sie haben einen Menschen verloren, der Ihnen vielleicht ans Herz gewachsen ist, müssen Abschied nehmen, loslassen...

Niemand kann den Menschen, der Ihnen soviel bedeutet hat, ersetzen.

Trennung und Abschied, Bilder und Erinnerungen im Rückblick auf den gemeinsamen Weg, Schmerz über den Verlust oder auch Ratlosigkeit und Ohnmacht - solche und ähnliche Gefühle verbinden sich mit Ihrer Trauer.


Diese Gefühle sind ganz verständlich, normal und erlaubt, auch wenn niemand das zur Zeit wohl so empfinden kann wie Sie.

Vielleicht ahnen oder spüren wir, dass der Tod nicht das letzte Wort im Leben eines Menschen hat.


Es wird doch nicht alles vergebens gewesen sein: All unsere Liebe, all unsere Freude, all unsere Mühen, alles Gute und Schöne, alles Leid und alles Schwere, all unsere Hoffnungen und Sorgen. All das will weiterleben - nicht nur in unserer Erinnerung.






Zur Anzeige eines Sterbefalles sind folgende Personen verpflichtet:

  • das Familienoberhaupt,
  • Jeder Angehörige,
  • derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat¨,
  • jede andere Person, die unmittelbar vom Sterbefall Kenntnis hat.








Es ist eine Person in einem Spital oder in einem Heim verstorben:
Das Pflegepersonal im Spital oder Heim kennt sich bezüglich des Vorgehens bei Todesfällen gut aus: Es verständigt den Arzt, der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausfüllt.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk oder Gemeinde ein Mensch stirbt.

Absprache mit der Gemeindeverwaltung ist nötig.



Es ist ein Person zu Hause verstorben:
Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so verständigen die Angehörigen zuerst den Arzt. Dieser bestätigt den Tod und füllt "die ärztliche Todesbescheinigung" aus. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden.

Der Arzt stellt den Tod fest und stellt eine offizielle Bescheinigung aus
Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigungen (Leichenschauschein und Todesbescheinigung) können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen oder die Gemeinde betreffend Möglichkeiten anfragen. .

Es wird auf Wunsch alle Formalitäten für Sie erledigen, z. B. die Anzeige beim Standesamt.

Sie können einen Sterbefall auch persönlich beim zuständigen Standesamt anzeigen.



Danach wenden Sie sich bitte an eine von Ihnen bevorzugte Institution, um die Trauerfeier und die Beisetzung nach Ihren Vorgaben zu gestalten.

Ein  Beerdigungsinstitut vermittelt Ihnen zum Beispiel auch den Termin für die Beerdigung auf einem der Friedhöfe der Stadt oder Gemeinde. Ebenso wendet sich das Beerdigungsinstitut auch an das Pfarramt, um die Einzelheiten bezüglich  Gottesdienst und die Beerdigung zu regeln








Nach einem Todesfall müssen viele Dinge, Formalitäten und oft eine Wohnungsauflösung organisiert werden. Nach der Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente müssen Bestattung Trauerfeier und Urnenbeisetzung  geplant werden.



Diese Fragen stehen also im Vordergrund:

  • Was müssen Sie praktisch unternehmen?
  • Wem und wie sollen die Bekannten und Verwandten benachrichtigen?
  • Was und wie sollen Sie alles organisieren?




Überlegen Sie sich in aller Ruhe, welche Schritte, in welcher Reihenfolge zu unternehmen sind:

  • Benachrichtigung des Hausarztes oder Notfallarztes?
  • Wurde ein testament oder Ähnliches gefunden?
  • Welche Bestattungswünsche sind bekannt?
  • Wen muss ich zuerst benachrichtigen?
  • Welche Formalitäten sind zu erfüllen?
  • Wie soll die Abdankungsfeier gestaltet sein?
  • Wer hilft mir beim Erstellen der Todesanzeigen?
  • Wer hilft mir beim Aufsetzen einer Todesanzeige,
  • Wer adressiert die Leidkuverts?
  • Wer wird die Abdankungsfeier halten,
  • Wer unterstützt mich beim Aufsetzen des Lebenslaufes?
  • Welche Grabart soll ich wählen?
  • Wer kann mir alle Fragen beantworten?
  • Wer kann mich über die Kosten informieren?
  • Wer wird mir in diesen Tagen, in der Trauerzeit beistehen?



Sie sind nicht allein. ATAX bietet Ihnen Entlastung in diesen schweren Tagen. !

Sie dürfen sich in jedem Fall an uns wenden und Hilfe oder Auskunft verlangen.







Gehen wir jetzt Schritt für Schritt weiter:



Sorgen Sie dafür, dass Ihre wichtigen Urkunden und Dokumente geordnet, vollständig und in einer Dokumentenmappe gesammelt an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

Der Aufbewahrungsort sollte Ihrer Vertrauensperson, die im Notfall Ihre Interessen vertritt und für Sie handelt, bekannt sein, damit die Mappe bei Bedarf schnell greifbar ist.








Welche Unterlagen benötigen Sie?

Das Wichtigste vorab: Werfen Sie nichts weg, das in irgend einem Zusammenhang später noch einmal wichtig sein könnte.

  • Todesbescheinigung (stellt der Arzt aus)
  • Familienbüchlein,
  • ID-Karte / Reisepass des Verstorbenen,
  • Geburtsurkunde,
  • Geburtsurkunde und Familienbüchlein o.ä.
  • ...und Scheidungsurteil oder Familienbuchauszug,
  • ...mit Scheidungsvermerk (bei Geschiedenen) Geburtsurkunde,
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • AHV-Ausweis (bei Rentnern) und Abrechnungen der AHV,
  • Ausweis der Krankenkasse,
  • Lebens-, Todesfall- oder ggf. Unfallversicherungspolice
  • ...mit den letzten Beitragsquittungen (falls vorhanden)
  • Testament oder Hinterlegungsschein für Amtsgericht oder Notar
  • Bestattungsvorsorgevertrag und Grabstellennachweis (falls vorhanden)
  • Wertpapiere,
  • Versicherungspolicen,
  • Laufende Verträge (Mietvertrag, etc)
  • Verzeichnis der nächsten Angehörigen,
  • Bankunterlagen (Sparbücher, etc)
  • Vollmachten und Patientenverfügungen.
  • Zeugnisse Renten- und Krankenversicherungsunterlagen,
  • Allfällig: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.









Nach der Erstellung des Todesscheinigung, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kreis, Stadt- oder Gemeideverwaltung / dem Bestattungsamt / dem Zivilstandamt des Wohnortes des / der Verstorbenen.

Erkundigen Sie sich nach dem weiteren Vorgehen.

Die Gemeindebehörde wird die Anmeldung zur allfällig gewünschten Kremation vornehmen.


Benachrichtigen Sie das zuständige Pfarramt selber. Setzen Sie eventuell nach Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt den Bestattungstermin fest. Treffen Sie sich mit dem Seelsorger / der seelsorgerin, welche die die Abdankungsfeier halten wird.






So sieht alles im Detail aus:


Bestattungsinstitut:
Auf Wunsch übernimmt ein beauftragtes Bestattungsinstitut alle Formalitäten. Die Bestattungsinstitute in Zürich sind Tag und Nacht telefonisch zu erreichen. Bitte entnehmen Sie die Telefonnummern dem örtlichen Telefonbuch.



Aussegnung:
Auf Ihren Wunsch kommt der / die zuständige Pfarrer / in zur Aussegnung.

Für Trauergespräche mit dem Pfarrer:

  • Besondere Wünsche für den Gottesdienst äussern:
  • Lebenslauf des Verstirbenen,
  • Bibeltext, Lieder, Musik.
  • Der Pfarrer ist zuständig für die Gestaltung der Abdankung




Vorbereitung für den Beerdigungstag

  • Wenn gewünscht, Leichenmahl nach der Beerdigung bestellen. 
  • Bei Erdbestattung sind 4 Träger zu bestimmen,
  • bei Urnenbestattung 1 Träger.
  • In der Regel sind dies Bekannte oder Nachbarn oder Friedhofsgärtner,
  • Blumenschmuck organisieren.



Beerdigung:
Danach muss die Beerdigung unter Vorlage der Sterbeurkunde bei dem Friedhofsbetrieb, Abteilung Bestattungswesen, angemeldet werden. Die Friedhofsverwaltung wird eine Grabstätte zuweisen oder vormerken. 


  • Nach Beendigung des Grabgeläutes versenken die Träger den Sarg.
  • Die Träger geben drei Schaufeln Erde ins Grab.
  • Abschiedsworte am Grab durch den Pfarrer.
  • Abdankungsgottesdienst in der Kirche
  • ...mit Predigt und Lebenslauf.
  • die engsten Angehörigen nehmen vor der Kirche das Beileid entgegen.



Testament:
Ein vorgefundenes Testament sollte unverzüglich der zuständigen Instanz übergeben werden. 







  • Arbeitgeber (ggf.)
  • AHV (wegen Rente)
  • Banken,
  • Kreditkarteninstitute,
  • Post,
  • Notariat (Betreffend: Testament)
  • Liegenschaftsverwaltung,
  • Strassenverkehrsamt,
  • Telefon, internet,
  • Versicherungen,
  • Elektrizitätswerk,
  • Krankenkasse,
  • Zusatzversicherungen,
  • Verwandten,
  • Freunde,
  • Bekannten.
  • Nachbarn.







Jeder Sterbefall muss spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag (der Samstag gilt nicht als Werktag) angezeigt werden. In der Regel wird diese Anzeige von den zuständigen Stellen in der Stadt Zürich oder der Gemeinde im Kanton Zürich entgegen genommen.


Wenn Sie eine Todesanzeige aufgeben wollen:
Welche Angaben werden im Falle einer Todesanzeige benötigt?

Eine Todesanzeige enthält in der Regel die folgenden Angaben:  


  • Vollständiger Name und Vorname,
  • Todesdatum,
  • Alter, 
  • Zeit und Ort der Bestattung
  • Ort des Abganges des Trauerzuges, 
  • Allfällige Spendenkonti.











Professionelle Partnerschaft lässt keine Wünsche offen.



Herr Hakan Gürgen

Im Hummel 20

Postfach 1320

8038 Zürich

043 / 537 04 66

043 / 541 64 47  Fax

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